Your Partner for reliable greenfuel brokerage

Biomethan im EU-ETS: Emissionen senken, Kosten sparen

Der Einsatz von Biomethan im EU-ETS zur Emissionsminderung ist für immer mehr Unternehmen ein lohnender Faktor, den es nicht zu vernachlässigen gilt. Allerdings müssen verschiedene Anforderungen zur Einhaltung der Nachhaltigkeit und der damit verbundenen Zertifizierung eingehalten werden.

Das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) ist das zentrale Instrument der Europäischen Union zur Reduktion von Treibhausgasen. Es basiert auf dem „Cap-and-Trade“-Prinzip, bei dem eine Obergrenze für die Gesamtmenge an Emissionen festgelegt wird, die von den teilnehmenden Unternehmen ausgestoßen werden dürfen. Unternehmen erhalten oder kaufen Emissionszertifikate, die sie benötigen, um ihre Emissionen zu decken. Nicht benötigte Zertifikate können gehandelt werden. Die Obergrenze wird hierbei schrittweise gesenkt, um die Emissionen zu reduzieren und so die gesetzten Klimaziele der EU zu erreichen.

Dieses System ermöglicht auch die Anrechnung von Emissionsminderungen bei Nutzung von Biomethan unter bestimmten Voraussetzungen. Die wichtigsten Vorgaben sind in den folgenden Punkten zusammengefasst:

  • Nachweis der Treibhausgasminderung: Biomethan muss eine signifikante Reduktion der Treibhausgasemissionen im Vergleich zu fossilen Brennstoffen nachweisen. Dies erfolgt durch eine Lebenszyklusanalyse (LCA), die die gesamten Emissionen von der Produktion bis zur Verwendung umfasst.
  • Nachhaltigkeitskriterien: Das verwendete Biomethan muss aus nachhaltigen Quellen stammen, wie z. B. Reststoffen, Abfällen oder bestimmten nachwachsenden Rohstoffen. Die Herkunft und Produktionsweise müssen den in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) festgelegten Anforderungen entsprechen.
  • Massenbilanzsystem: Ein transparentes Massenbilanzsystem ist erforderlich, um sicherzustellen, dass Biomethan korrekt in das Gasnetz eingespeist und nachverfolgt wird. Dadurch wird gewährleistet, dass Biomethan den CO₂-Bilanzen der Teilnehmer des EU-ETS zugerechnet werden kann.
  • Zertifizierung und Dokumentation: Es müssen geeignete Nachweise (z. B. Herkunftsnachweise oder Nachhaltigkeitszertifikate) vorgelegt werden, um die Nachhaltigkeit und die Emissionsreduktionen des Biomethans offiziell zu bestätigen.

Das Potential der Nutzung von Biomethan im Rahmen vom EU-ETS wird für das Jahr 2030 nach den Plänen des REPower EU aus dem Jahr 2022 auf 70-80 TWh geschätzt.

Haben Sie Interesse an weiteren Informationen zu diesem Thema? Treten Sie gerne mit uns in Kontakt. Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen!

Melden Sie sich bei uns, um die  Publikation herunterzuladen

Das könnte Sie auch interessieren