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Der Einsatz von Biomethan im EU-ETS zur Emissionsminderung ist für immer mehr Unternehmen ein lohnender Faktor, den es nicht zu vernachlässigen gilt. Allerdings müssen verschiedene Anforderungen zur Einhaltung der Nachhaltigkeit und der damit verbundenen Zertifizierung eingehalten werden.
Das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) ist das zentrale Instrument der Europäischen Union zur Reduktion von Treibhausgasen. Es basiert auf dem „Cap-and-Trade“-Prinzip, bei dem eine Obergrenze für die Gesamtmenge an Emissionen festgelegt wird, die von den teilnehmenden Unternehmen ausgestoßen werden dürfen. Unternehmen erhalten oder kaufen Emissionszertifikate, die sie benötigen, um ihre Emissionen zu decken. Nicht benötigte Zertifikate können gehandelt werden. Die Obergrenze wird hierbei schrittweise gesenkt, um die Emissionen zu reduzieren und so die gesetzten Klimaziele der EU zu erreichen.
Dieses System ermöglicht auch die Anrechnung von Emissionsminderungen bei Nutzung von Biomethan unter bestimmten Voraussetzungen. Die wichtigsten Vorgaben sind in den folgenden Punkten zusammengefasst:
Das Potential der Nutzung von Biomethan im Rahmen vom EU-ETS wird für das Jahr 2030 nach den Plänen des REPower EU aus dem Jahr 2022 auf 70-80 TWh geschätzt.
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